PRAXIS
Die TeilnehmerInnen führen während der Weiterbildung (spätestens jedoch bis zwei Jahre nach deren Beendigung) 100 Therapie- bzw. Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch. Die Therapie- und Beratungsgespräche werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert und in der Supervision gemeinsam reflektiert. Die TeilnehmerInnen weisen weiterhin zwei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Therapie- und Beratungsprozesse nach, von denen einer mind. 10 Stunden umfasst.